Das Ramelow-Urteil ist kein Anlass zur Euphorie - es schützt nur einen Abgeordneten vor einem Geheimdienst. Doch es verstärkt den Druck auf Schäuble, Überwachung von Linken zu überdenken.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Der Kölner Versicherungskonzern hat Telefonnummern und E-Mail-Adressen seiner Beschäftigten ausspioniert
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Quelle: taz
Ressort: Ausland
Die Bundesregierung hat etwas aus den Fehlern im Fall Murat Kurnaz gelernt.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Bürgerliche Fassade, fragwürdige Inhalte: In NRW warnen Innenminister und Geheimdienstchef vor Extremisten der Initiative "pro Köln", die sich ausbreiten wollen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Mittwoch urteilt das Bundesverfassungsgericht über NRWs Verfassungsschutzgesetz - und damit auch über die Online-Durchsuchung. Spannend wird, welche Hürden aufgestellt werden.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf will die öffentliche Videoüberwachung verlängern. Und die SPD macht mit
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Der Verfassungsschutz darf den Vizechef der Linksfraktion Bodo Ramelow nicht mehr überwachen. Kölner Gericht: Kein Grundsatzentscheid über das Beschatten von Linken
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Das Ramelow-Urteil bedeutet nicht, dass die gesamte Linkspartei von nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Dabei ist die Partei gar nicht verfassungsfeindlich.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Lange Haftstrafen bekamen die Angeklagten des Al-Qaida-Prozesses in Düsseldorf. Dabei bewegten sich die Ermittler bei der Beweisaufnahme in einer rechtlichen Grauzone.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Das Düsseldorfer Urteil stützt sich auf einen großen Lauschangriff. Dabei ist unklar, ob sich die Ermittler an Karlsruher Vorgaben gehalten haben.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Die Verfassungsrichter äußern sich kritisch über das Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW. Eine der entscheidenden Fragen wird sein, ob der Computer zur Wohnung gehört.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Bundesverfassungsrichter äußern sich kritisch über Gesetz zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen. Sogar der Zugriff auf die Festplatte und die Überwachung der Tastatureingaben wäre für Beobachter möglich. Wichtige Entscheidung für Bund
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Die geplanten neuen Sicherheitsgesetze bedrohen auch die Arbeit von Journalisten. Sie könnten ihren Informanten keinen Quellenschutz mehr garantieren, sagt DJV-Sprecher Hendrik Zörner
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Quelle: taz
Ressort: Medien
NRW hat als einziges Bundesland ein Gesetz, das erlaubt, auf privaten Computern zu schnüffeln. NRW-Verfassungsschutzchef Möller hält es für besonders rechtsstaatlich.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Ein von SPD und Grünen bestelltes Gutachten erklärt das NRW-Verfassungsschutzgesetz für grundgesetzwidrig. Der Erfolg der Internetfahndung sei gering, getroffen würden nur der „dümmste anzunehmende User“
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Quelle: taz NRW
Ressort: NRW aktuell
Macht der Bundesrat unsere Landesregierung gaga? Führen nordrhein-westfälische Spitzenpolitiker etwa ein Doppelleben zwischen Berlin und Düsseldorf? Die taz dokumentiert zwei besonders krasse Fälle:
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Quelle: taz NRW
Ressort: NRW aktuell
Die von Innenminister Ingo Wolf geplanten „Online-Durchsuchungen“ werden von Gutachtern verworfen
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Quelle: taz NRW
Ressort: NRW aktuell
Die Polizei sammelt immer mehr DNA-Spuren. LKA: Kein Täter mehr sicher. Datenschützer sehen „Totalitarismus“
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Quelle: taz NRW
Ressort: NRW aktuell
Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz erlaubt dem Geheimdienst, was allen anderen Behörden der Republik verboten ist: Die heimliche Online-Durchsuchung der Festplatten privater Rechner. Ist die digitale Schnüffelei das Ende der Privatsphäre – und damit verfassungswidrig?
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Quelle: taz NRW
Ressort: NRW aktuell
Trotz Kritik und FDP-Parteitagsbeschluss will NRW-Innenminister Ingo Wolf den Verfassungsschutz weiter Festplatten durchsuchen lassen. Dabei wartet selbst sein Bundeskollege Wolfgang Schäuble lieber erst nötige Gerichtsurteile ab
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Quelle: taz NRW
Ressort: NRW aktuell
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