NEONAZI-DATEI Eine gemeinsame Nutzung sensibler Daten durch Verfassungsschutz und Polizei ist rechtswidrig, sagt Datenschützer Thilo Weichert. Die simple Bejahung von rechter Gewalt rechtfertigt keine Überwachung
Künftig werden Gehalt und Familienstand in einer Zentralen Speicherstelle gesammelt. Wer glaubt, dass diese Daten-Goldmine nicht missbraucht wird, dem ist nicht zu helfen.
Längst gehören Zugangskontrollen per Fingerabdruck zum Alltag, und die Biometrie-Industrie feiert ihre Wachstumszahlen. Ist unsere Identität das begehrteste Diebesgut der Zukunft?
An den neuen Abhörplänen Schäubles ist problematisch, dass mit ihnen die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit verwischt wird. Dabei gibt es die Grenze aus gutem Grund.
Sowohl Schäuble als auch Zypries wollen Terroristen präventiv bekämpfen. Mit solch neuen Befugnissen käme die Polizei um die Aufsicht der Bundesanwaltschaft herum.
Regelmäßig fordert das Verfassungsgericht die Überarbeitung von Sicherheitsgesetzen. Das kostet die Politik zwar Zeit und Ansehen, erhöht aber die Akzeptanz der Gesetze
Das Abfragen von Verkehrsdaten bringt für Polizeiermittlungen meist nichts, legt aber menschliche Beziehungsgeflechte offen. Es fehlt an wissenschaftlicher Expertise über die Folgen.
Der ADAC als Partner im Kampf für den Datenschutz - warum nicht? Manche Linke mag es bei solchen Verbündeten grausen. Doch sie sollten froh darüber sein.
Das Ramelow-Urteil bedeutet nicht, dass die gesamte Linkspartei von nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Dabei ist die Partei gar nicht verfassungsfeindlich.
Die Generalbundesanwältin hätte die rund 40 Hausdurchsuchungen erst gar nicht anordnen dürfen. Sie war für die Ermittlungen überhaupt nicht zuständig. Hier war Willkür im Spiel.