Seit Mai 2011 stehen in Stuttgart zwei Hutu-Milizenführer wegen Kriegsverbrechen im Kongo vor Gericht. Auch das Gericht selbst steht auf dem Prüfstand.
Die Mappus-Affäre sorgt in der CDU in Baden-Württemberg für Zoff: die Vergangenheit diskutieren oder in die Zukunft schauen? Und auch die Bundes-CDU hat Angst.
JUSTIZ Asylbewerber dürfen nicht nach Italien zurückgeschickt werden. Denn dort drohe ihnen eine unmenschliche Behandlung, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Beschluss ist unanfechtbar
Neonazi freigesprochen: Florian S. hatte einen Freiburger Antifaschisten angefahren und dabei schwer verletzt. Der Neonazi habe aus Notwehr gehandelt, urteilte das Gericht.
RAF-PROZESS Verena Becker wird wegen Beihilfe am Mord von Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt. Der Tatverlauf bleibt ungeklärt. Richter kritisiert Wunschvorstellungen des Nebenklägers Michael Buback
Das Urteil gegen Verena Becker lässt Ratlosigkeit zurück. Den Ex-Mitgliedern der RAF mangelt es wie dem Staat an einer Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.
Der Mammut-Prozess um die Ermordung Siegfried Bubacks im Jahr 1977 geht zu Ende. Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet seine Entscheidung. Was ist denkbar?
Weil es eine Kollegin mit weniger Sozialpunkten gab, die bleiben durfte, muss eine Schlecker-Beschäftigte nun wieder eingestellt werden. Das Urteil könnte für Schlecker teuer werden.
PROZESS Im Verfahren um den Buback-Mord plädierte die Verteidigung, Verena Becker habe sich nicht strafbar gemacht. Die Exterroristin habe sich schon in den Achtzigern von der RAF entfernt
Ein Neonazi fantasiert, linke „Zecken“ in Notwehr töten zu wollen. Tage später fährt er einen Antifaschisten um – angeblich in Notwehr. Am Montag steht er vor Gericht.
RAF Im Prozess um den Buback-Mord von 1977 haben die mehrtägigen Plädoyers begonnen. Für die Ankläger steht fest, dass Verena Becker an dem Attentat beteiligt war
Vor zwei Jahren beschlagnahmte die Polizei die Trommel einer Freiburger Sambagruppe und behielt sie ein Jahr. Das erklärte ein Gericht nun für unrechtmäßig.
Nach Aussage von Verena Becker gibt sich Nebenkläger Michael Buback enttäuscht. Sie hätte wenigstens sagen können, wer zum Attentat in Karlsruhe war, so Buback.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine Beteiligung am Buback-Mord bestritten. Sie habe nur eine Vorbesprechung erlebt. Wer damals schoss, ließ sie offen.
Wegen der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht Verena Becker vor Gericht. Ausgerechnet Bubacks Behörde könnte ihre Verfolgung vereitelt haben.