SPD-Innensenator zieht Konsequenz aus Todesfall in Hamburg: Drogenfahnder dürfen vorerst kein Brechmittel mehr gewaltsam einsetzen. Nach Obduktionsergebnis wird endgültig entschieden
Tödlicher Brechmitteleinsatz: Obduktion klärt die Todesursache Hirnschaden – mehr nicht. Strafanzeige gegen Verantwortliche erstattet ■ Von Peter Ahrens
Tod durch gewaltsame Brechmittelvergabe: Bundesverfassungsgericht hält Praxis für noch klärungswürdig. Beteiligten Ärzten droht jetzt ein standesrechtliches Verfahren