Experten schützen Strahlen vor Grenzwerten
Die Internationale Strahlenschutzkommission hält eisern am Belastungsgrenzwert von 5 rem für Beschäftigte in Atomanlagen fest Keine Konsequenzen aus neuen Hiroshima- und Nagasaki-Studien / Empfehlungsentwurf bedeutet Bestandsschutz für Atomenergie ■ Von Holger Relda
31.3.1990