■ Angeklagter NS–Arzt ließ beinahe den Prozeß platzen / Richterin kam einer möglicherweise vorgetäuschten Krankheit zuvor / Angeklagte behaupten, nur sogenannte „Endzustände“ „von ihren Qualen erlöst“ zu haben
... Eindruck von „geistig Toten“ erweckt. Michael Miersch
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Quelle: taz
Ressort: Inland
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