■ Wer seinen lästigen Doppelnamen loswerden möchte, muß bis zum 31. März seinen „Altfall“ beim Standesamt regeln Von Lisa Schöne-Mann
... zum Vormundschaftsgericht. „Irgendwie“, sinniert der Mann vom Standesamt, „ist das weltweit... Standesamt regeln Von Lisa Schöne-Mann Nehmen wir einmal an, die...
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Quelle: taz Hamburg
Ressort: Bunte
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