■ Die UN-Charta sanktioniert Gewaltanwendung nur für die Selbstverteidigung bei einer noch laufenden Aggression/ Militäreinsatz war nach der UN-Resolution 678 keineswegs zwingend geboten/ Verhandlungsmöglichkeiten wurden von den prokuwaitischen UN-Mitgliedern ungenügend ausgeschöpft — eine völkerrechtliche Interpretation
... Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg, Hermann Weber, hat im folgenden Text unmittelbar.... Hamburg, 16. Januar 1991 Dr. Hermann Weber
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Quelle: taz
Ressort: Inland
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