■ Im Essener „Hooligan-Prozess“ verhängt das Gericht Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Der Hauptangeklagte hat nach Auffassung der Richter mit klarer Tötungsabsicht gehandelt
... jeden zivilisierten Menschen“, sagte Esders. Martin Murphy Schwerpunkt Seite 2
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Quelle: taz
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