Landesverrat Das Justizministerium sah im „Netzpolitik“-Fall keine Staatsgeheimnisse verletzt – aber nur, weil es „Vorveröffentlichungen“ von anderen Medien gab
Die Karlsruher Richter revidieren ihre Rechtsprechung: Künftig soll eine „konkrete Gefahr“ als Grundlage für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen gelten.
Der BGH kippt überraschend das Räumungsurteil gegen Friedhelm Adolfs. Ob es im Treppenhaus gestunken habe, sei nicht ordnungsgemäß festgestellt worden.