Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die strafrechtliche Verfolgung von Lebensmittel-Rettern. Die Strafurteile gegen zwei bayerische Studentinnen seien nicht willkürlich
Das „Manager-Magazin“ durfte den Täuschungsversuch eines Unternehmers beim Staatsexamen erwähnen. Das Presserecht überwiegt, sagt das Bundesverfassungsgericht