Rechtswidrig, unverhältnismäßig und anlasslos war die jahrzehntelange Überwachung des Bremer Menschenrechtsanwalts Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt
.... Die stehen nach Auffassung des OVG Münster nämlich auch Gössner zu. Der... 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster in der Berufungsverhandlung bestätigt. Es...
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Quelle: taz Nord
Ressort: Nord Aktuell
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