Der Kläger gilt als Querulant
Verbraucheranwalt Eberhard Ahr über das Kleingedruckte in den Verträgen, sittenwidrige Geschäfte, Imbisse an Autobahnen und die Frage, ob man einen Regenschirm in den Laden zurückbringen darf, wenn es gar nicht regnet
18.2.2006