Sprayen: Ein „ansehnliches“ Vergehen
Dortmunder Graffiti-Künstler wird zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt / Schadensersatzforderungen in Höhe von 100.000 Mark drohen, falls das Urteil rechtskräftig wird ■ Aus Dortmund Petra Höfer
10.10.1989