Der Fall eines Schülers, der den Besuch der Bundeswehr an seiner Wirtschaftsschule kritisierte, schlägt hohe Wellen. Die Schulleitung bleibt beim Verweis.
MILITÄREINSÄTZE Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, wann humanitäre Einsätze der Bundeswehr die Zustimmung des Bundestags benötigen. Konkret geht es um eine Aktion in Libyen