Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin erscheinen.
Es wird mehr berichtet über Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und eine globale Mindeststeuer. Eine handlungsfähige Regierung könnte diese Aufmerksamkeit nutzen.