Die taz-Redakteurin Katharina Schipkowski klagt gegen die neuen Hamburger Polizei- und Verfassungsschutzgesetze. Denn die griffen in das Privatleben der Bürger*innen ein und bedrohten den journalistischen Quellenschutz
Volksverhetzende Bilder oder gar NS-Symboliken als Tattoo auf dem Körper zu haben, ist juristisch gesehen zunächst nicht strafbar. Das ändert sich, sobald sie in der Öffentlichkeit sichtbar sind