Oberhirten diskutieren, wie die Kirche Schwangere beraten kann, ohne sich die Hände schmutzig zu machen. Heute wird der neue Vorsitzende gewählt ■ Von Heide Oestreich
Ab heute beraten die katholischen Bischöfe in Fulda erneut über einem Ausstieg aus der Schwangerenberatung. Bischof Lehmann wird wohl wieder gewählt, doch sein Werk ist dahin ■ Von Bernhard Pötter
■ Der Schein-Kompromiß der deutschen Oberhirten stößt allüberall auf Kritik: im Bundestag, bei den katholischen Laien. Doch von Konsequenzen ist nicht die Rede
„Dieser Schein gilt nicht als Schein“ ist das Motto der katholischen Bischöfe für eine Lösung bei der Beratung von Schwangeren. Sie wollen im staatlichen Beratungssystem bleiben, ihre Scheine sollen aber beizumessen isausdrücklich nicht als Erlaubnis für eine Abtreibung gelten, wie das Gesetz es vorsieht. Die Politik will die vom Vatikan verordnete Trickserei der Oberhirten offenbar mitmachen ■ Von Bernhard Pötter
■ Die Kirche hat die eigene Rolle geklärt, dem Ziel des Lebensschutzes aber keinen Dienst erwiesen, meint Annette Schavan, Vize-Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
■ Der Papst verordnet per Brief aus dem Vatikan das Ende der katholischen Beratung für Schwangere. Kompromißvorschlag der deutschen Bischöfe hat keine Chance
■ Der Rechtsexperte der CDU, Horst Eylmann, kann den Widerstand einiger seiner Parteifreunde gegen eine mögliche Zulassung der Abtreibungspille RU486 „überhaupt nicht nachvollziehen“
Der Miterfinder und Produzent der Abtreibungspille RU 486 will auch in Deutschland die Zulassung des Medikaments beantragen. Die katholische Kirche läuft dagegen Sturm, auch CDU-Frauen wehren sich ■ Von Annette Rogalla
■ Die katholischen Schwangerschaftsberatungen denken über kosmetische Lösungen nach, um den Forderungen des Papstes zu entsprechen und andererseits im Beratungssystem zu bleiben
■ Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das bayerische Sonderrecht gegen spezialisierte Abtreibungskliniken. Dabei wird es um die Frage gehen, inwieweit die Länder Bundesregelungen unterlaufe