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Ohne Strafmakel keine Entschädigung
Ein neues Gesetz rehabilitiert Betroffene, die nach § 175 StGB wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Doch bisher haben nur wenige einen Antrag gestellt
Von
Laila Oudray
30.6.2018
tazthema csd,
S. 39