Das Recht setzt dem Präsidenten keine Frist
Nach der Verfassung darf Rau das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes prüfen, solange er will. Erst danach ist die Union mit einer Klage in Karlsruhe am Zug. Auch die Richter können sich so viel Zeit nehmen, wie sie wollen – theoretisch sogar bis nach der Bundestagswahl
25.3.2002