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Armer Prof

Essen (dpa) – Erfolglos blieb die Klage eines angehenden Professors, der beim Essener Landessozialgericht Arbeitslosenhilfe gefordert hatte. Wie das Gericht gestern berichtete, wurde der 42jährige auf sein Sparguthaben von 50.000 Mark verwiesen, das er zunächst bis auf einen Freibetrag von 8.000 Mark zur Finanzierung seines Lebensunterhalts einsetzen müsse. Der Mann könne auch ohne Habilitation seinen Unterhalt verdienen. Der Kläger machte dagegen seine Kosten geltend, die ihm bei seiner Habilitation unter anderem durch die Anschaffung eines Computers entstünden.

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