■ Urteil: Armee qualmt weiter
Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat die Klage eines Oberstleutnants auf ein allgemeines Rauchverbot bei der Bundeswehr abgewiesen. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht müsse der Arbeitgeber zwar gewährleisten, daß kein Soldat durch Raucher in seiner Gesundheit beeinträchtigt werde. Zu einem absoluten Rauchverbot sei er jedoch nicht verpflichtet, heißt es in dem am Donnerstag verkündeten Urteil. Aufgrund eines Erlasses stehe dem Kläger ein rauchfreies Einzelzimmer zu, argumentiert das Gericht. (Az 2 C 14.91)
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