Gering verdienen reicht nicht mehr: Wer sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen will, muss künftig mindestens Anrecht auf Hartz IV haben
... auf Hartz IV haben VON ULRIKE KOPETZKY Nach dem In-Kraft-Treten...
ca. 121 Zeilen / 3661 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Medien
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.