■ Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines Patienten gegen den Mediziner brach vor Gericht zusammen / Arzt hatte Hustenmittel als Ersatzdroge zum Entzug verschrieben
... Ersatzdroge weiterhin auf Krankenschein verschreiben. Oetting/Feldner
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Quelle: taz
Ressort: Inland
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