Fremdsprache

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich für die plattdeutsche Mundart stark gemacht. In einem Beschluss hat der für das Gebrauchsmusterrecht zuständige BGH-Zivilsenat Plattdeutsch markenrechtlich als Fremdsprache eingestuft. Danach darf der Hersteller einer Liegunterlage sein Produkt unter der Bezeichnung „Läägeünnerloage“ ins Register eintragen lassen.