Bahn geht gegen Billigflieger vor

Weil Fliegen von Steuern befreit ist, klagt Bahn gegen EU-Kommission. Bahnchef Mehdorn sieht Verzerrung des Wettbewerbs. Gegen den wehrt er sich zumeist. Ab sofort muss er Verbindungen der Konkurrenz in elektronischen Fahrplan aufnehmen

von PHILIPP HORSTMANN

Die Deutsche Bahn AG hat die Billigkonkurrenz der Flieger satt. Im Streit um die Wettbewerbsgleichheit hat sie gestern vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Grund: Die steuerliche Bevorzugung des Luftverkehrs verzerre den Wettbewerb zwischen Flieger und Bahn zu Lasten seines Unternehmens, so der bekennende Kurzstreckenflieger und Bahnchef Hartmut Mehdorn.

Während die Bahn den vollen Mehrwertsteuersatz, alle Benzinsteuern und den halben Ökosteuersatz auf Bahnstrom zahlen muss, ist der Flugverkehr von Steuern für Treibstoff befreit.

Dagegen hatte die Bahn im Juli dieses Jahres eine förmliche Beschwerde bei den europäischen Wettbewerbshütern eingelegt. Nachdem diese nicht aufgegriffen wurde, reichte die Bahn nun die „Untätigkeitsklage“ ein.

Die EU-Kommission wollte zunächst keine Stellung nehmen. Aus Kreisen der Brüsseler Behörde hieß es aber, die Klage der Bahn sei unverständlich, da Bahn und Flugzeug nicht direkt in Konkurrenz zueinander stünden.

409 Millionen Euro gehen nach Berechnungen der Bahn dem deutschen Staat durch die Steuerbefreiung verloren. Auf die Flugstrecke Berlin–Frankfurt umgelegt, bedeutet das einen Steuerausfall von rund 14 Euro pro Fluggast. Die Deutsche Bahn zahlt hingegen jährlich etwa 330 Millionen Euro an Mineralöl und Öko- und Stromsteuern. Der Anteil an Atomstrom liegt dabei bei etwa 30 Prozent.

Umweltverbände fordern schon lange die Einführung einer europäischen Kerosinsteuer. Daniel Kluge vom alternativen Verkehrsclub Deutschland (VCD) schließt sich der Bahnforderung an. „Wir begrüßen den Abbau der Vergünstigungen des Flugverkehrs.“

Während die Bahn AG in subventionierten Fliegern unlautere Konkurrenz sieht, ist der ehemalige Monopolist selber dem Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung ausgesetzt. Zuletzt hatte der Bahnbetreiber Connex die Bahn AG darauf verklagt, auch Verbindungen fremder Anbieter in ihr Kursbuch aufzunehmen. Als „Trittbrettfahrer“ und „Schlafmützenwettbewerber“, bezeichnete das „Unternehmen Zukunft“ darauf seinen Konkurrenten.

Private Bahnbetreiber fordern von der Bahn AG seit langem, in ihre Fahrpläne mit aufgenommen zu werden. Sie wollen nach dem Modell der Telekom eine Regulierungsbehörde, die ihnen einen fairen Zugang zu dem Netz der Bahn ermöglicht. Nach der Klage von Connex hatte das Landgericht Berlin am Mittwoch eine Verfügung erlassen, die die Bahn verpflichtet, die InterConnex-Fernzüge in alle elektronischen Fahrpläne aufzunehmen.