Richter rügen Saar-CDU

URTEIL Regierung Peter Müller hat vor Landtagswahl im Saarland 2009 unzulässig für Partei geworben

FRANKFURT/M. taz | Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat der früheren Alleinregierung von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) vorgeworfen, die eigene Partei vor der Landtagswahl 2009 „in unzulässiger Weise unterstützt“ zu haben. Wie es in dem am Donnerstag veröffentlichen Urteil der obersten Richter des Landes heißt, hätten Müller und seine Minister in einer Broschüre der Regierung, in einer Anzeigenkampagne und in einem Offenen Brief an alle Landesbediensteten „gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf verstoßen“. Dabei sei auch der Grundsatz der Chancengleichheit verletzt worden.

Die Verfassungsrichter gaben damit einer Klage der SPD Saar statt. Die Landtagsabgeordnete Anke Rehlinger (SPD) forderte denn auch die CDU des Landes auf, die Kosten für die illegale Wahlwerbung umgehend an die Staatskasse zurückzuzahlen. SPD-Chef Heiko Maas warf Müller vor, Staat und Partei nicht auseinanderhalten zu können. Deshalb sei die Doppelfunktion von Müller als Ministerpräsident und Parteichef „nicht länger hinnehmbar“. Schon vor zwei Wochen hatten die Verfassungsrichter an der Saar die aktuelle Regierung Müller düpiert, indem sie das schärfste Raucherschutzgesetz der Republik stoppten. KPK