Mehr Probleme, mehr Hilfe

BERATUNG Die Arbeitnehmerkammer muss immer mehr Rechtsfragen beantworten. Oft geht es um unsichere Jobs, aber auch um die Miete

„Ein Minijobber ist kein Arbeitnehmer zweiter Klasse“

INGO SCHIERENBECK, ARBEITNEHMERKAMMER

Deutlich angestiegen ist im abgelaufenen Jahr die Zahl der Rechts und Steuerberatungen bei der Bremer Arbeitnehmerkammer. 2013 wurden mehr als 92.000 Anfragen beantwortet, etwa 2.000 mehr als im Jahr zuvor. Insbesondere die Probleme im Arbeitsverhältnis nehmen dabei deutlich zu – betroffen sind vor allem LeiharbeitnehmerInnen, MinijobberInnen und befristet Beschäftigte.

Allein die Zahl der Beratungen, in denen es um den Job geht, ist im vergangenen Jahr um fast 2.700 auf rund 38.600 angestiegen. Laut der Arbeitnehmerkammer liegt das vor allem „an der stärkeren Spaltung auf dem regionalen Arbeitsmarkt“. Kurzzeitige und unstete Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu und führen zu einer „geringen Bindung“ zwischen ArbeitgeberInnen und nehmerInnen, sagt die Kammer. „Die Probleme und damit der Beratungsbedarf steigen“, so Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer.

Zwar sind bei den langjährig unbefristet Beschäftigten arbeitsrechtliche Probleme vergleichsweise selten, die wichtigen Fragen in Tarifverträgen geregelt. Doch die Zahl jener, die außerhalb dieser Stammbelegschaften beschäftigt werden wächst.

„Hier entsteht oft ein Drehtüreffekt zwischen befristeter Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und erneuter kurzzeitiger Tätigkeit“, so die Arbeitnehmerkammer. Sie sind stets als erste betroffen, wenn Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Außerdem würden ArbeitnehmerInnen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oft grundlegende Rechte verwehrt, beispielsweise die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder der Urlaubsanspruch, so die Arbeitnehmerkammer. „Ein Minijobber ist kein Arbeitnehmer zweiter Klasse, sondern hat die selben Rechte wie die Vollzeitbeschäftigten“, sagt Schierenbeck. Auch bei der Rückkehr aus der Elternzeit und dem Wunsch, dann in Teilzeit zu arbeiten, bestehe ein zunehmender Beratungsbedarf.

Auch die Beratungen im Bereich Steuer und Mietrecht nehmen zu. Immer mehr Menschen nutzen etwa den Service der Kammer, wenn es um Steuererklärungen geht: Mittlerweile erstellt sie fast 28.000 Steuererklärungen. Zudem verzeichnete die Kammer fast 40.000 steuerrechtliche Beratungen.

Angestiegen sind auch die Fragen zu Mietnebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder zur Mietkaution. Gegen Jahresende häuften sich zudem die Fragen zu Mieterhöhungen. „Vermutlich wollten einige Vermieter der von der neuen Bundesregierung geplanten Begrenzung von Mieterhöhungen zuvorkommen“, sagt Jörn Diers, Leiter der Rechtsabteilung in der Arbeitnehmerkammer.  mnz