Legale Waffentransporte

Seit Dezember ist das Waffentragen auf der Reeperbahn verboten. Der Verkauf von Messern oder Schlagstöcken bleibt auf dem Kiez aber weiter legal – alles nur eine Frage der richtigen Formulierung

VON CLAAS GIESELMANN

„Sie können alles kaufen, was im Schaufenster liegt – natürlich auch die Messer und die Schlagstöcke.“ Der Besitzer des Souvenir- und Handyshops lächelt, er ist die Frage offenbar schon gewohnt. „Im Prinzip ist es immer noch genau so, wie es früher war, ich muss die Waffen jetzt nur richtig einpacken.“

Früher, das war vor Einführung des Waffenverbots auf der Reeperbahn, das seit Mitte Dezember in Kraft ist. Seitdem ist das Mitführen von Messern, Schlagstöcken, Pistolen und sonstigen Waffen jeglicher Art hier und in den umliegenden Seitenstraßen gesetzlich verboten (taz berichtete). Aber offensichtlich nicht der Verkauf wie ein Blick in die zahlreichen Schaufenster kleiner Geschäfte auf Hamburgs Amüsiermeile zeigt. Neben Handys, Kleidung mit „Hamburg“-Aufdruck und verschiedenen anderen touristischen Devotionalien werden hier auch Teleskopschlagstöcke, Gaspistolen und Messer zum Kauf angeboten – öffentlich und fast immer in Sichtweite von einem der großen gelben Schilder, die das Mitführen solcher Souvenirs rund um die Reeperbahn, für jeden Besucher deutlich sichtbar, verbieten.

Dass „Verkaufen“ nicht das gleiche ist wie „Mitführen“ mag noch verständlich sein. Doch was macht der Käufer, der mit der gerade erworbenen Waffe auf die Reeperbahn geht? Verstößt er in dem Moment, wo er den Laden verlässt, gegen das Waffenverbot? Eine Informationsbroschüre der Hamburger Polizei zum lokalen Waffenverbot auf der Reeperbahn klärt potenzielle Waffenkäufer auf: Verboten ist demnach nur das Mitführen, nicht aber der gesicherte Transport von Waffen.

Wer eine Waffe griffbereit bei sich trägt, sei es auch nur in einem Rucksack, der führt sie mit – befindet sich die Waffe aber in einem „geschlossenen und gesicherten Behältnis“, so wird sie lediglich transportiert. Und das ist auch im so genannten Waffenverbotsgebiet auf der Reeperbahn erlaubt – vorausgesetzt, die Waffe wurde hier erworben. Wie lange das Auspacken der Waffe dauern muss, damit das Behältnis als „geschlossen und sicher“ gilt, darüber schweigt sich die Informationsbroschüre der Polizei aus. Nur soviel ist zu erfahren: „Eine Sicherung kann auch mit einer Verpackung einschließlich Klebeband erfolgen.“

„Wir verpacken die Waffen gründlich und weisen die Kunden darauf hin, dass sie diese hier in der Gegend nicht auspacken dürfen“, sagt der Besitzer des Souvenir- und Handyshops. Anhand eines aufgehängten Flyers mit Stadtteilplan erkläre er den Käufern zudem, in welcher Zone das Waffenverbot gelte. Und ist damit auf der sicheren Seite. Denn eine rechtliche Handhabe gegen den Waffenverkauf hat die Hamburger Innenbehörde ohne Weiteres nicht. Zumindest nicht, „solange keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden“, sagt eine Behördensprecherin auf Nachfrage.

Vorerst hat man bei der Innenbehörde deshalb auch kein Problem mit dem Waffenverkauf im „Waffenverbotsgebiet Reeperbahn“ oder sieht gar daraus resultierenden Handlungsbedarf: „Anhaltspunkte dafür, dass zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit auf der Reeperbahn und den betroffenen Nebenstraßen die Untersagung des Betriebs der Waffenhandelsgeschäfte erforderlich wäre, liegen nicht vor.“ Ob das bedeutet, dass lediglich noch niemand mit einer geschlossen und sicher verpackten Waffe angegriffen wurde, ließ die Behörde allerdings offen.