IM DIENSTGEBÄUDE
: Raumlose Raucher

Mitarbeiter der Stadt Köln haben in den Dienstgebäuden keinen Anspruch auf einen Raucherraum. Auch eine Raucherpause während der Kernarbeitszeit muss die Stadtverwaltung ihren Angestellten laut Verwaltungsgericht Köln nicht einräumen. Mit dem Urteil wies das Gericht die Klage eines städtischen Beamten zurück. (ap)