Uni zeigt neue Milde

236 im Januar exmatrikulierte Studenten dürfen jetzt doch an der Uni bleiben, wenn sie schnell die Studiengebühr zahlen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in einem Harburger Präzedenzfall Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert

Die Hamburger Universität zeigt eine neue Milde im Umgang mit boykottierenden Studenten. Wie berichtet, waren Ende Januar knapp 1.000 Studierende exmatrikuliert worden, weil sie sich weigerten, die Gebühr von 500 Euro zu zahlen. 236 von ihnen legten dagegen Widerspruch ein. Ebendiese erhielten jetzt Post von der Universitätsverwaltung, in denen ihnen die Rückkehr angeboten wird. Vorausgesetzt, sie zahlen das Geld bis zum 26. März.

Der Schwenk könnte politisch motiviert sein, ist doch Wissenschaftssenator Jörg Dräger, der für den harten Kurs steht, quasi schon aus dem Amt. Florian Muhl von der Boykottinitiative vermutet aber, dass die Universitätsjuristen kalte Füße bekommen haben. „Die Uni hat keine Entscheidung bezüglich der Widersprüche getroffen“, sagt er. „Sie versucht sich da herauszulavieren“.

Tatsächlich wurde vor drei Wochen vor dem Verwaltungsgericht der Präzedenzfall eines Studierenden der TU Harburg verhandelt, der ähnlich gelagert ist. Der Student wurde mitten im Semester exmatrikuliert, obwohl dies laut Hochschulgesetz erst nach Ablauf der Rückmeldefrist möglich ist.

Das Urteil liege derzeit noch nicht vor und werde erst in der nächsten Woche zugestellt, sagt Gerichtssprecherin Susanne Walter. Es sehe aber gut aus für den Studenten. „Die Verwaltungsrichter haben in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie für die Exmatrikulation zum damaligen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage sehen“, berichtet auch Rechtsanwalt Joachim Schaller, der den Harburger Studenten vertritt. Schaller hatte bereits im vorigen Sommer in der taz diese Rechtsposition vertreten, die aber von Behördenjuristen stets bestritten wurde.

„Die Universität hat ihre Rechtsposition keineswegs aufgegeben“, sagt Sprecherin Viola Griehl. Man wolle sich lediglich Zweifel des Gerichts „zugunsten der Studierenden zu eigen machen“.

Auf diese Idee hätte die Uni schon früher kommen können. Denn das Gericht hatte bereits im Herbst im selben Fall einen „Hinweisbeschluss“ zur Prozesskostenhilfe gefasst, in dem die Exmatrikulation für nicht rechtens erklärt wurde.

Laut Florian Muhl müsste die Uni das Angebot zur Rückkehr nun nicht nur den 236 widersprechenden, sondern allen 926 exmatrikulierten Studenten machen und ihnen entsprechende Post schicken. „Aber das“, sagt er, „ist wohl nicht vorgesehen“.

KAIJA KUTTER