Keine Passkontrolle im Taxi

Zur Verhaftung deutscher Taxifahrer in Dänemark äußert sich nach der schleswig-holsteinischen Landesregierung und der Bundesregierung nun auch die Europäische Kommission: Ausweiskontrollen sind ihrer Meinung nach illegal

Taxifahrer sind nicht verpflichtet, Reisedokumente ihrer Fahrgäste zu überprüfen. Diese Ansicht vertritt die Europäische Kommission, wie sie auf eine Anfrage der Grünen Europaabgeordneten Angelika Beer hin mitteilte. Die Inhaftierung von Taxifahrern, die unwissentlich Fahrgäste ohne Aufenthaltserlaubnis transportierten, sei nicht gerechtfertigt – solche Sanktionen ließen sich nur bei vorsätzlicher Einreisehilfe verhängen.

Ein Taxifahrer aus Hamburg hatte im Dezember letzten Jahres zwei Afghanen und einen Iraner ins dänische Kolding gefahren und war dort wegen „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“ zu 50 Tagen Haft verurteilt worden. Im Januar hatten seine Kollegen an der deutsch-dänischen Grenze in Padborg dagegen demonstriert. Die Bundesregierung erklärte im Februar, dass Taxifahrer nicht gesetzlich verpflichtet seien, sich Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen. Zugleich wies sie jedoch darauf hin, dass Beförderungsunternehmen wie Taxifahrer, aber auch Luftfahrtunternehmen, Ausländer nur dann befördern dürften, wenn diese im Besitz eines gültigen Passes seien.

Die Europäische Kommission erklärte nun, dass eine Passkontrolle allein wegen Hautfarbe, Rasse oder ethnischer Herkunft des Fahrgastes eine mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts unvereinbare Diskriminierung sei. Zudem seien Taxifahrer nicht befugt, Passkontrollen durchzuführen.

Ein Sprecher der Bundespolizei in Schleswig-Holstein hatte im Januar erklärt, dass auch bei offenen Grenzen Ausweispflicht bestehe. Die Taxifahrer seien gehalten, sich die Pässe ihrer Fahrgäste vorzeigen zu lassen.

Angelika Beer beschrieb das harte Vorgehen der dänischen Polizei gegen die Taxifahrer als „staatlich erzwungenen Rassismus“. Die Antwort der EU-Kommission bestätige „die Unrechtmäßigkeit der Verhaftungen“: „Die Kriminalisierung von Taxifahrern durch Dänemark muss endlich ein Ende haben.“

In der Erklärung der Europäischen Kommission heißt es, dass keiner der beteiligten Staaten Taxifahrer verpflichten könne, Passkontrollen durchzuführen – auch nicht beim Überschreiten einer Binnengrenze. Im Zusammenhang mit Taxen wurden zwischen 2000 und 2007 von der Bundespolizei 44 Schleusungsverdachtsfälle registriert. In diesem Jahr wurden drei Taxifahrer in Dänemark und Schweden inhaftiert. Schon für einen papierlosen Fahrgast steht dort eine Haftstrafe von 30 Tagen an.

JESSICA RICCÒ