Kinderrechte ins Grundgesetz

BERLIN taz ■ Die Jugend- und Familienminister der Länder fordern, den Kinderschutz im Grundgesetz zu verankern. „Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hätte eine Symbolwirkung, würde aber auch ganz konkrete Hilfe in der Praxis leisten“, sagte Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) als Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz. Dadurch würde etwa in Vernachlässigungsfällen die Stellung der Kinder gegenüber ihren Eltern gestärkt. Auf Bundesebene gibt es vor allem bei der Union Bedenken gegen die Pläne. WOS