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: Gute Nachricht für werdende Eltern

In Sachen Fußball haben „unsere Jungs“ den Pokal knapp verfehlt. Auch der Ölpreis trägt wahrlich nicht zur allgemeinen Erheiterung bei. An schlechten Nachrichten mangelt es ohnehin nicht in den letzten Monaten. Umso erfreulicher, dass gerade jetzt das vor 15 Jahren in Hamburg gegründete Geburtshaus mit einer erfreulichen Botschaft aufwarten kann: Zum 27. Juni ist der Vertrag gemäß Paragraf 134a SGB V über die Qualitätssicherung in Geburtshäusern und die Erstattung von Betriebskosten in Kraft getreten. Das heißt: Für jede Geburt in einer von Hebammen geleiteten ambulanten geburtshilflichen Einrichtung werden pauschal 550 Euro von den Krankenkassen erstattet.

Damit finden die Bemühungen der Geburtshäuser um die gesetzliche Absicherung ihrer Arbeit und ihre wirtschaftliche Basis nach 20-jährigem Ringen ihr gutes Ende. Für werdende Eltern bedeutet das Urteil mehr soziale Gerechtigkeit – und die Möglichkeit, den Geburtsort ihrer Kinder frei wählen zu können.

Unter dem Motto „Kinder können ruhig kommen!“ bietet das Geburtshaus Hamburg eine ganzheitliche Versorgung für Familien. Die hohe Betreuungsqualität, die Familien in diesem und anderen Geburtshäusern angeboten wird, ist der Grund dafür, dass sich viele werdende Eltern für eine ambulante Geburt in einer solchen Einrichtung entscheiden. Bis dato gab es allerdings keine einheitliche Regelung zur Zahlung von Betriebskosten, so dass Eltern von Einzelfallentscheidungen ihrer Krankenkassen abhängig waren.

Trotz des hohen Qualitätsstandards bleibt die Kostenpauschale für das Geburtshaus deutlich unterhalb der Kosten einer vergleichbaren Klinikgeburt. Für das deutsche Gesundheitssystem stellt es somit keine finanzielle Mehr-, sondern vielmehr eine Entlastungsmöglichkeit dar. Es können also nicht nur die Kinder, sondern auch weise Entscheidungen „ruhig kommen“!