CDs auf dem Index

Das LKA in Brandenburg hat 2008 schon 29 rechtsextreme CDs verboten oder Vertrieb und Bewerbung beschränkt

Das brandenburgische Landeskriminalamt hat seit Jahresbeginn die Indizierung von 29 rechtsextremen CDs und DVDs beantragt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien habe bislang 16 Anträgen stattgegeben, teilte das brandenburgische Innenministerium am Mittwoch mit. Fünf Tonträger, darunter Aufnahmen der Gruppen Terrorkorps und Kommando Freisler, seien in die besonders strenge Liste B eingestuft worden, die auch die Verbreitung unter Erwachsenen untersagt.

Die anderen in der Liste A indizierten CDs dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht, nicht über den Versandhandel vertrieben und nicht beworben werden. Vom Verbreitungsverbot sind unter anderem Aufnahmen der Gruppen Skrewdriver, Jungsturm und Landser betroffen. Eine CD enthalte auch Titel, die Beweismittel im Strafverfahren gegen die rechtsextreme Band Landser waren. Die Einstufung der Gruppe als kriminelle Vereinigung wurde im März 2005 vom Bundesgerichtshof bestätigt.

2007 hatte das brandenburgische Landeskriminalamt laut den Angaben die Indizierung von 37 Tonträgern und einer Internetseite beantragt. 35 CDs seien von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt worden. Die Internetseite sei inzwischen abgeschaltet. Die Indizierung wird unter anderem für CDs beantragt, die ausländerfeindliche oder antisemitische Texte enthalten, den Nationalsozialismus verherrlichen oder zu Gewalt gegen Ausländer und Andersdenkende aufrufen.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) begrüßte die jüngste Indizierung von neun Tonträgern als weiteren „Beleg für die Schlagkraft unserer Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsextremismus“. Das Vorgehen gegen die rechtsextreme Musikszene sei besonders wichtig, da Neonazis zunehmend Musik nutzten, um Jugendliche „anzulocken und sie auf eine falsche Bahn zu bringen“. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus müsse „mit hoher Intensität auf allen Ebenen“ geführt werden. EPD