Kündigung für Tonerstaub-Opfer

Das Pulver aus Laserdruckern löste bei T. C. wahrscheinlich Asthma aus. Weil er zu oft krank war, darf ihm sein Arbeitgeber kündigen, entschied jetzt ein Gericht

BONN taz ■ Ein an den Folgen von Tonerstaub chronisch erkrankter Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) muss vorerst weiter seine Kündigung akzeptieren. Das hat das Arbeitsgericht Münster am Montag entschieden. T.C., der beim Landesverband Westfalen-Lippe des DRK beschäftigt war, wurde von diesem wegen erheblicher Fehlzeiten gekündigt. Der Diplom-Kaufmann war in diesem Jahr nur an zwölf Tagen an seinem Arbeitsplatz. C. hatte daraufhin auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht wies die Klage am Montag zurück. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Bei C. sind erstmals im Jahr 2000 gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit Tonerstaub aufgetreten. Die Symptome verstärkten sich, als er im September 2000 beim DRK eingestellt wurde und dort in der Nähe von mehreren Laserdruckern und Kopierern arbeitete. Seitdem leidet C. unter einer chronischen Bronchitis und Asthma. Im März 2006 erlitt der 36-jährige einen Asthmaanfall und wurde auf der Intensivstation behandelt. Es folgte eine Operation der chronisch vereiterten Nasennebenhöhlen.

Ende März 2007 stellte C. daraufhin mit seinem Arzt einen Antrag auf Berufsunfähigkeit. Ein Gutachten für die Unfallkasse des Bundes bescheinigt ihm, es gebe „Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Entstehung der Erkrankung und einer berufsbedingten schädigenden Einwirkung von Tonerstaub auf die Atemwege“. Eine Entscheidung über sein Berufsunfähigkeit steht bislang aber noch aus.

Obwohl C. vom DRK ein Büro zugewiesen wurde, das weiter von den Druckern entfernt lag, wurde er immer wieder krankgeschrieben, da die Beschwerden anhielten. Für das DRK war dies Anlass für die im März 2008 ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung. T. C. erwägt nun entweder beim Landesarbeitsgericht Hamm in Berufung zu gehen oder Revision beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Vom DRK-Landesverband war keine Stellungnahme zu erhalten. „Wir äußern uns nicht zu schwebenden Verfahren“, so DRK-Sprecherin Claudia Zebandt.

Die genauen gesundheitlichen Auswirkungen von Tonerstaub aus Laserdruckern und Kopierern sind bis heute ungeklärt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die winzigen Nanopartikel über Atemwege und Blut direkt in Organe gelangen und dort lokale Entzündungen verursachen können. „Aus gesundheitlicher Sicht besteht die Vermutung, dass Personen mit einem überempfindlichen Bronchialsystem verstärkt gegenüber Emissionen aus Fotokopierern und Druckern reagieren“, so Professor Volker Mersch-Sundermann vom Universitätsklinikum Freiburg. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wirken Tonerfeinstäube toxisch und krebserregend. Nach Angaben der EU-Kommission sterben jährlich in Europa mehr als 288.000 Menschen durch Feinstaub, der unter anderem durch Toner freigesetzt wird. MARVIN OPPONG