Bomben-Dealer verknackt

Landgericht Mannheim verurteilt Achimer Geschäftsmann wegen Bohrkopf-Handels mit Irak zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Hauptangeklagter kriegt fünf Jahre

Reuters ■ Im Prozess um unerlaubte Rüstungsgeschäfte mit dem Irak hat das Mannheimer Landgericht den Achimer Geschäftsmann Willi Heinz R. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Hauptangeklagte Bernd S. aus Pforzheim wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. R. war Vertriebsleiter der Burgsmüller GmbH, die 1999 Niederlassungen im niedersächsischen Kreiensen und in Achim hatte.

Das Gericht befand die beiden Männer für schuldig, unter Umgehung des UNO-Embargos 1999 Bohrwerkzeuge und -köpfe nach Irak geliefert zu haben. Willi Heinz R. war Vertriebsleiter der Burgsmüller GmbH.

Von dort gingen die Spezialwerkzeuge über Jordanien in den Irak. Der Hauptangeklagte hatte den Deal vermittelt. Mit dem Gerät hätten Artillerie-Geschützrohre hergestellt werden können. „Beide Angeklagte wussten von der Eignung und haben dies billigend in Kauf genommen“, sagte der Vorsitzende Richter, Michael Seidling.

Die Vermittlung der Bohrköpfe wertete das Gericht als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in drei Fällen. Der 54-jährige Vertriebsleiter aus Achim habe eine Bewährungsstrafe erhalten, weil er sicherlich nicht ohne Einverständnis seines Arbeitgebers gehandelt habe.

Die deutsche Firma, die die Bohrwerkzeuge lieferte, muss den Erlös von 193.000 Euro an den Staat abliefern. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die sechs und zweieinhalb Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert hatte.