Schiefe Rechtslage

betr.: „Uni will Affenversuche einklagen“, taz bremen vom 18. 10.

(…) Bei der Zulassung von Tierversuchen stehen immer noch formale Dinge im Vordergrund. Ob der Zweck als solcher wirklich die zugefügten Leiden rechtfertigt, wird kaum geprüft. Ein Grund dafür ist juristischer Druck, denn der sich in seinen Rechten eingeschränkt fühlende Forscher kann klagen – die Tiere aber können es nicht. Und Tierschützer haben auf meist kein Verbandsklagerecht. (…) Durch diese schiefe Rechtslage wird oft gegen den Tierschutz entschieden. (…) „Freiheit der Forschung“ meint eigentlich, dass die Ergebnisse nicht im Vorhinein feststehen sollten, wie es bei zu großem Einfluss der Wirtschaft der Fall sein kann. Sie bedeutet nicht, dass sich nicht auch Forscher an gewisse Regeln zu halten hätten.

Elisabeth Petras, Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e. V.