Open End: Scharfe Gesetze

Was Bayern hat, will Hamburg auch: Die Schill-Partei wünscht sich ein Hamburger Pendant zu einem bayrischen Landesgesetz, mit dem Straftäter in die Sicherungsverwahrung kommen können, auch wenn sie ihre Strafe im Gefängnis abgesessen und die Richter gar keine Sicherungsverwahrung in Aussicht gestellt haben. Kritiker fürchten, dass der Willkür Tür und Tor offenstehen, wenn Gerichtsurteile nicht mehr bindend sind, sondern im Nachhinein nach Belieben verschärft werden können.

Bei einer Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft der forensisch-psychiatrischen Kliniken Norddeutschlands (Fond) äußerte sich auch Jürgen Lotze, Ärztlicher Direktor des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Lüneburg, kritisch zu der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die es auch in Baden-Württemberg und Thüringen gebe: „Ich halte das für rechtlich hochproblematisch.“ Außerdem könne auch ein solches Polizeigesetz nicht die Kernfrage lösen: „Wieviel Risiko ist die Gesellschaft bereit einzugehen?“

Die FDP-Fraktion will sich nun erst einmal schlau machen und den Kreis der in Frage kommenden Täter viel stärker eingrenzen als die Schill-Partei. Mit einem eigenen Entwurf soll die Diskussion in einigen Monaten fortgesetzt werden. san