bankenaffäre
: Lohnfortzahlung im Urlaubsfall?

Natürlich ist alles rechtens, juristisch abgesichert und politisch korrekt: der so genannte goldene Handschlag für verdiente Landesbeschäftigte i. R. und die fette Pensionskasse für Staatssekretäre, die zahlreich spazieren gehen dürfen. Und natürlich sind auch die Fortzahlungen für die beurlaubten Ex-Banker rechtens, juristisch wasserdicht – aber sind sie politisch korrekt?

Kommentarvon ROLF LAUTENSCHLÄGER

Sie sind es nicht. Mehr noch, sie sind skandalös angesichts der ungeheuren Defizite, die die Bankenaffäre dem Land aufgebürdet hat. FDP-Fraktionssprecher Krestel hat Recht, wenn er provokativ moniert, dass jetzt auch noch Steuergelder für beurlaubte Banken-Mitarbeiter aufgewandt werden müssen, „aber kein Geld für funktionierende Schultoiletten da ist“.

Will der Finanzsenator weiterhin glaubwürdig die Sparschraube anziehen, ist dringend Handlungsbedarf angesagt. Als Mehrheitseigner der Bank verfügt er über Instrumente, das Missverhältnis zu korrigieren. Den Ex-Bankenmitarbeitern kann gekündigt werden – sollen sie doch danach prozessieren.

Es gibt das Mittel des Auflösungsvertrags, mit vertretbaren Konditionen für beide Seiten. Zugleich muss die Finanzverwaltung dafür Sorge tragen, dass ein Controlling über die vertraglichen Strukturen der Institute wacht. Schließlich bleibt, die beurlaubten und weiterbezahlten Banker wieder zu beschäftigen. Ob das klug wäre angesichts der Afffären, soll einmal dahingestellt sein. Aber es entbehrt nicht einer gewissen Komik: die Herren Landowsky und Co. etwa als Pförtner oder Fahrer zu sehen. Oder wäre selbst der Job zu gefährlich?

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