Beamte sollen erst mit 67 in Pension

Auch niedersächsische Landesbedienstete sollen künftig erst mit 67 in Rente gehen. Das fordert der niedersächsische Bund der Steuerzahler. Anlass ist ein vor Wochenfrist beschlossenes entsprechendes Gesetz in Schleswig-Holstein

Macht es einer, wollen es alle: Eine Woche, nachdem die schwarz-rote Koalition in Kiel die Einführung der Pension mit 67 für seine 50.000 Landes- und Kommunalbeamten beschlossen hat, forderte dies der Bund der Steuerzahler (BdSt) auch prompt für Niedersachsen. Von einem „Akt der Gerechtigkeit“ sprach BdSt-Vorstand Bernhard Zentgraf in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zentgraf sieht in der Maßnahme einen Schritt, um die Versorgungslasten für die Landeskassen zu mindern. Eine Sprecherin des Finanzministeriums winkte dagegen ab: Niedersachsen verfolge ähnliche Pläne derzeit nicht.

In Schleswig-Holstein soll die Pensionsgrenze für Beamte vom Jahr 2012 an schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenrechts hervor, den das Kabinett in Kiel billigte. Endgültig entscheiden wird der Landtag. Das Gesetz soll ab April 2009 gelten.

Danach soll sich für Beamte des Geburtsjahrgangs 1947 das Pensionierungsalter um einen Monat erhöhen, ein Jahr jüngere Landesbedienstete müssen zwei Monate länger, der Jahrgang 1964 als erster bis zu einem Alter von 67 Jahren arbeiten. Ausgenommen sind Berufsgruppen mit einer starken körperlichen Arbeitsbelastung. Die Koalition in Kiel einigte sich auf die Beibehaltung der Altersgrenze von 60 Jahren für Polizisten, Feuerwehrleute und Gefängnispersonal. Die Gewerkschaft GEW hat bereits dagegen protestiert, dass auch Lehrer bis 67 arbeiten sollen.

Die „Anpassung“ des Ruhestands-Alters erfolgt in Analogie zur auf Bundesebene bereits vor zwei Jahren beschlossenen Rente mit 67 Jahren. „Unsere Linie ist es, letztlich einen Gleichklang zwischen Angestellten und Beamten zu erreichen“, erklärte in diesem Zusammenhang ein Sprecher des Innenministeriums in Kiel. KSC