Endphase für die Haffa-Brüder

Plädoyers im Landgerichtsverfahren wegen Verstoß gegen das Aktiengesetz

MÜNCHEN taz ■ Staatsanwalt Peter Noll forderte gestern für die Haffa-Brüder Thomas und Florian eine je acht Monate lange Bewährungsstrafe und Geldauflagen in Millionenhöhe. Heute folgt das Urteil. Die einstigen Chefs der Medienfirma EM.TV und Stars des Neuen Marktes bleiben jedoch voraussichtlich von strengen Strafen verschont.

Auf Druck des Gerichts ließ der Staatsanwalt im Prozess mehrere Anklagepunkte fallen. Übrig geblieben sind die am 24. August 2000 veröffentlichten falschen Halbjahreszahlen. Ankläger Noll nannte den ausgewiesenen Konzernumsatz von knapp 604 Millionen Mark um insgesamt 201 Millionen überhöht und forderte eine Verurteilung der Brüder wegen Kursbetrugs. Besonders davor warnte Verteidiger Hamm das Gericht. Noch nie habe ein Gericht diesen Paragrafen des Aktiengesetzes angewendet. Die Anwälte der gescheiterten Erfolgsbrüder argumentierten, ihre Mandanten hätten ohne Vorsatz gehandelt, und plädierten deshalb auf Freispruch. OLIVER HINZ