Kein Zuschlag für Homopaare

HANNOVER dpa ■ Homosexuelle Beamte, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Verheiratete. Das Verwaltungsgericht Hannover wies am Donnerstag entsprechende Klagen einer Steueramtsinspektorin und eines Postbeamten aus der Region Hannover ab. Einen solchen Zuschlag könnten laut Gesetz nur verheiratete Beamte beanspruchen, begründete die 2. Kammer ihre Entscheidung. Der Vorsitzende Richter Otto Hüper wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bewusst die Regelungen für Eheleute nicht auf Schwule und Lesben ausgeweitet habe, die in einer Eingetragenen Partnerschaft leben. Das Verwaltungsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts. Nach dessen Auffassung verletzt der nicht gezahlte Familienzuschlag nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn der besondere Schutz der Ehe im Grundgesetz berechtige den Gesetzgeber, diese gegenüber anderen Partnerschaften zu begünstigen. (Az.: 2 A 2293/08, 2 A 7737/05, 2 A 1057/07).