Hoffnung für Hoffmann

Der Saarbrücker Politiker bestreitet alle Schuld: Er habe kein Geld der Stadt veruntreut

SAARBRÜCKEN taz ■ Am Landgericht in Saarbrücken begann gestern das Revisionsverfahren gegen Hajo Hoffmann (SPD). Hoffmann, damals Oberbürgermeister der saarländischen Landeshauptstadt, wurde 2002 wegen Korruption zu 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt und dann vorläufig seines Amtes enthoben. Er ging in Berufung – und hofft nun auf einen Freispruch. Staatsanwalt Eckhard Uthe hingegen will eine höhere Geldstrafe oder gar eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe erstreiten.

Die Verhandlung gestern begann mit der Verlesung des Urteils der Amtsrichterin. Sie hatte es als erwiesen angesehen, dass Hoffmann wissentlich mindestens zweimal kommunale Gesellschaften für Arbeiten an seinem Privathaus in Blies-Ransbach bezahlen ließ. Bei einer der Gesellschaften war Hoffmann sogar Aufsichtsratsvorsitzender. Offenbar war man sich wechselseitig gefällig: Ein Geschäftsführers der kommunalen Baugesellschaft durfte plötzlich das 13. Monatsgehalt in seine Rentenberechnung einbeziehen. Auch war es ihm ab sofort erlaubt, seinen Dienstwagen privat zu nutzen.

Hoffmann bestritt alle Vorwürfe. Sie seien „ungerechtfertigt“. Flankiert von zwei Verteidigern, trug Hoffmann vor, dass er von den Absprachen zwischen seinem Bauträger und den kommunalen Baugesellschaften über die Begleichung seiner Rechnungen „nichts gewusst“ habe. Gestern verhandelte das Gericht allein die sehr preiswerten Arbeiten in Hoffmanns Garten.

Viele Freunde scheint Hoffmann derzeit nicht zu haben. Nur ein paar Jurastudenten und ein paar Genossen im Ruhestand sitzen auf den Zuschauerbänken. Der Prozess wird heute fortgesetzt. KPK