Armee soll Terror bekämpfen

Bedrohung durch internationalen Terrorismus: Freistaat Bayern will mit einer Grundgesetzänderung leichteren Einsatz der Bundeswehr im Inland ermöglichen

MÜNCHEN taz ■ Die bayerische Landesregierung will das Grundgesetz ändern, um die Bundeswehr bei terroristischen Bedrohungen im Inland besser einsetzen zu können. CSU-Innenminister Günther Beckstein – der zurzeit den nach Indien gereisten Ministerpräsidenten Edmund Stoiber vertritt – stellte gestern nach einer Kabinettssitzung den Gesetzesentwurf vor, den Bayern in den Bundesrat einbringen wird. So soll Artikel 35, der die Rechts- und Amtshilfe im Katastrophenfall betrifft, um einen Satz ergänzt werden, der besagt, dass bei einer Gefahr durch Terroristen Streitkräfte zum Schutz von zivilen Objekten angefordert werden können, falls Polizei und Bundesgrenzschutz überfordert sind. Bislang sah das Gesetz einen solchen Einsatz nur bei einer Naturkatastrophe oder einem „schweren Unglücksfall“ vor.

Darüber hinaus will die CSU auch den Artikel 87 a umformulieren, der vorschreibt, dass Streitkräfte außer im Verteidigungsfall nur in ausdrücklichen, vom Grundgesetz eng gefassten Ausnahmefällen eingesetzt werden dürfen. Dort soll nun ein Passus Platz finden, nach dem die Armee außer zur Landesverteidigung auch „zur Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See“ ausrücken darf.

Beckstein begründete die Initiative Bayerns mit den „Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus“. Als Beispiel führte er die Erfahrungen während des Irakkriegs an, bei dem nicht zuletzt der Schutz zahlreicher ziviler US-Einrichtungen Polizei und BGS übermäßig in Anspruch genommen habe.

Auch als im vergangenen Jahr ein Sportflieger über der Innenstadt von Frankfurt/Main kreiste und drohte, sich in ein Bankgebäude zu stürzen, habe der Kompetenzwirrwarr über den Schutz des Luftraums gezeigt, dass die gesetzlichen Grundlagen zum Einsatz der Streitkräfte neu geregelt werden müssten. Laut Beckstein soll die CDU/CSU-Fraktion den Antrag wortgleich in den Bundestag einbringen.

JÖRG SCHALLENBERG