Bürgermeister stolpert über Büsche und Blumenbeete

Das Verfahren gegen Hajo Hoffmann ist fast beendet. Der suspendierte Oberbürgermeister ließ die Stadt Saarbrücken für seinen Garten zahlen

„Es hat mich nicht interessiert, dass fremde Leute auf meinem Grundstück werkeln“

SAARBRÜCKEN taz ■ Das Berufungsverfahren gegen Hajo Hoffmann, den suspendierten Oberbürgermeister Saarbrückens, geht heute in die vierte Woche. Hoffmann wird beschuldigt, mindestens zweimal städtische Gelder veruntreut zu haben. Das Verfahren in zweiter Instanz soll bis Ende März abgeschlossen sein.

Der Sozialdemokrat, der von der Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Müller (CDU) vom Dienst suspendiert wurde, will einen Freispruch erwirken. Dann, so hofft Hoffmann, könne er auf den Oberbürgermeistersessel der Stadt zurückkehren. Die Staatsanwaltschaft hingegen setzt auf die Bestätigung des ersten Gerichtsurteils vom Mai 2002. Damals wurde Hoffmann für schuldig befunden, er sollte 25.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Es sei zweifelsfrei, so das Saarbrücker Amtsgericht, dass der damalige Oberbürgermeister die Kosten für Fassaden- und Gartenarbeiten an seinem Privathaus nicht selbst bezahlte, sondern von städtischen Gesellschaften übernehmen ließ.

Nach dem Zeitplan der Staatsanwaltschaft sind für heute die Plädoyers der Anklagevertretung und der Verteidigung vorgesehen. Doch am vergangenen Dienstag stieg die Strafkammer – auf Antrag der Verteidigung – noch einmal in die Beweisaufnahme ein und befragte Zeugen.

Am Tag zuvor nämlich hatten Richter, Staatsanwälte, Verteidiger den verwilderten Garten am Privathaus von Hoffmann persönlich in Augenschein genommen. Die Kammer konstatierte, dass offenbar weit weniger Gehölz angepflanzt wurde als vom Amtsgericht angenommen. Hoffnungen auf einen Freispruch im „Gartenkomplex“ machte die Kammer dem Angeklagten deshalb allerdings nicht. Der Untreuevorwurf nämlich bestehe weiter fort – unabhängig davon, ob eine städtische Gesellschaft für Hoffmann nun Pflanzungskosten von 3.000 Euro oder von nur 1.500 Euro übernommen habe. Hoffmanns Verteidigungslinie in allen Fällen: Er habe „von nichts gewusst“. Und dass da fremde Leute auf seinem Grundstück „herumgewerkelt“ hätten, habe ihn „nicht interessiert“. Dazu meinte am sechsten Prozesstag ein Rentner, der das Verfahren verfolgte: „Will der uns für blöd verkaufen? Ich als Hausbesitzer weiß jedenfalls genau, was auf meinem Grundstück vorgeht!“

Ohnehin geht es der Staatsanwaltschaft nur noch um den „Gartenkomplex“. Der zweite Vorwurf gegen Hoffmann, der Arbeiten am Haus beinhaltet, müsse von der Kammer nicht weiterverfolgt werden, da eine zusätzliche Strafe für diesen Untreuefall bei der Strafzumessung „nicht wesentlich ins Gewicht fallen“ werde.

Einer der beiden Verteidiger des ehemaligen Oberbürgermeisters dachte inzwischen laut über die Möglichkeit nach, das Verfahren einzustellen und dafür eine Geldbuße zu zahlen. Das Gericht äußerte sich dazu nicht. Die zustimmungspflichtige Staatsanwaltschaft lehnte einen entsprechenden, von Rechtsanwalt Egon Müller angekündigten schriftlichen Antrag dazu allerdings sogleich ab.

So wird die Kammer wohl in Kürze ihr Urteil verkünden: Hoffmann könnte freigesprochen werden – oder er wird wegen Untreue verurteilt. Politische Auswirkungen hat das Urteil so oder so: Bei einer erneuten Verurteilung dürften die Kommunalwahlchancen der SPD zumindest in Saarbrücken am 13. Juni drastisch sinken.

Bei einem Freispruch dagegen könnte die gebeutelte SPD in der Landeshauptstadt wieder die absolute Mehrheit im Stadtparlament erringen – mit Hoffmann als rehabilitiertem Oberbürgermeister. K.-P. KLINGELSCHMITT