Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?

Sankt Augustin muss für das geplatzte Cross-Border-Leasing teuer bezahlen, fürchtet die Bürgerinitiative gegen CBL. Die Angaben von Stadtverwaltung und CDU-Bürgermeister zu dem Leasing-Geschäft seien an vielen Punkten fehlerhaft

KÖLN taz ■ Sankt Augustin muss womöglich doch Anwaltskosten von 143.311 US-Dollar übernehmen, die im Zuge des geplanten, aber nie zu Stande gekommenen Cross-Border-Leasings (CBL) entstanden sind (taz berichtete). Zu dieser Einschätzung kommt die Bürgerinitiative „Nein zu Cross-Border-Leasing“, die sich die Verträge der Stadt Sankt Augustin genauer angesehen hat.

„Die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung dürfte die Stadt sehr, sehr teuer kommen“, fürchtet Carmen Schmidt, Sprecherin der Initiative. Aus der Mandatsvereinbarung mit dem CBL-Vermittler Global Capital Finance (GCF) gehe hervor, dass juristisch gesehen die Stadt Sankt Augustin die Anwaltskanzlei Ernst & Young LLP beauftragt hat. Global Capital Finance sei dagegen „lediglich beratend und unterstützend tätig“ gewesen. CDU-Bürgermeister Klaus Schumacher hatte argumentiert, dass die Stadt Sankt Augustin Ernst & Young nie ein Mandat erteilt habe und deshalb GCF die Rechnung des Anwaltsbüros begleichen müsse.

„Fragwürdig“ findet Schmidt auch die Argumentation der Stadtverwaltung, dass Sankt Augustin Ende Februar, ohne weitere Kosten tragen zu müssen, aus dem Vertrag aussteigen konnte, weil Global Capital Finance bis zum vereinbarten Termin keinen Investor präsentieren konnte. Ein Abbruch der Transaktion wäre laut Vertrag für die Stadt nur dann kostenfrei gewesen, wenn das Cross-Border-Leasing wegen Änderungen im US-Steuerrecht geplatzt wäre, so Schmidt. Solche Änderungen gebe es aber noch nicht, der Investor habe lediglich eine Fristverlängerung für die Vertragsunterzeichnung verlangt. Deshalb würde GCF auch keine Kosten übernehmen wollen, fürchtet Schmidt.

Selbst die Aussage von Bürgermeister Schumacher im Hauptausschuss des Rates der Stadt, wonach der Gerichtsstand für etwaige Auseinandersetzungen mit Ernst & Young Bonn sei, bezweifelt Schmidt. Wenn es wirklich keinen Vertrag zwischen Sankt Augustin und Ernst & Young gebe, dann hätte die Kanzlei den Auftrag von GCF erhalten. Für Schmidt steht außer Zweifel, wo dann der Gerichtsstand wäre: „Frankfurt oder New York, aber ganz bestimmt nicht Bonn“. Dirk Eckert