Das ändert sich zum 1. April

BERLIN dpa ■ Heute treten einige Änderungen in Kraft, die unter anderem Rentner und Autofahrer sowie Bus- und Bahnreisende in Deutschland betreffen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:

Rentner: Rentner müssen den Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent der Bruttorente künftig allein zahlen. Bislang hatte der Rentenversicherer die Hälfte übernommen. Neurentner erhalten ihr Geld künftig erst am Monatsende. Wer bislang schon Rente bezogen hat, bekommt sie nach wie vor vorab überwiesen.

Arzneimittel: Gesetzlich Krankenversicherte bekommen bei bestimmten schweren Erkrankungen rezeptfreie Arzneimittel von der Kasse bezahlt, obwohl sie eigentlich nicht mehr erstattungsfähig sind. Auch einige pflanzliche und homöopathische Heilmittel sollen den Patienten gezahlt werden.

Bahnfahrten: Reisen mit dem ICE und Intercity wird bei Entfernungen zwischen 200 und 700 Kilometern teurer. Im Schnitt steigen die Tarife im Fernverkehr der Bahn um 3,4 Prozent an. Allerdings gibt es in Zukunft einen bundesweiten Höchstpreis von 111 Euro für ein Zweite-Klasse-Ticket. Die Preise für Zeitkarten im Fernverkehr werden – unabhängig von der Entfernung – um 1,9 Prozent angehoben.

Bußgelder: Im Straßenverkehr gilt ein neuer Bußgeldkatalog. 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg werden fällig, wenn ein Autofahrer mit dem Handy am Ohr hinterm Steuer erwischt wird. Die gleiche Strafe gilt für das Falschparken, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden. In Reisebussen müssen sich die Fahrgäste künftig anschnallen.