Mord verjährt nicht

Das Bremer Landgericht verurteilt einen 49-Jährigen, der eine Frau getötet hat. Die Tat geschah vor 21 Jahren

Wegen eines vor 21 Jahren begangenen Mordes hat gestern das Bremer Landgericht den 49-jährigen Kai-Holger K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass K. eine damals 73-Jährige in ihrem Bremer Geschäft vergewaltigt und zur Tatverdeckung ermordet hatte. K. war einer der Stammkunden gewesen, denen die zurückgezogen lebende Frau nach Ladenschluss Waren verkaufte. Eine in diesem Jahr entnommene Speichelprobe hatte ergeben, dass die am Tatort gefundenen Spuren von K. stammen.

Richter Helmut Kellermann betonte, die Verurteilung geschehe nicht alleine aufgrund der DNA-Analyse, die zur Verhaftung K.s im April dieses Jahres geführt hatte. Diese sei in Zusammenhang mit der damaligen Ermittlungsarbeit und der jetzigen Beweisaufnahme zu sehen.

Keinen Gefallen getan hatte sich K. mit der Behauptung, er habe eine heimliche Beziehung mit der Ermordeten gehabt, seitdem er elf Jahre alt war. Am Tatabend will er Sex mit der Frau gehabt haben. Es gebe nichts, was dafür sprechen würde, sagte der Richter, nicht einmal genauere Ausführungen K.s, der diese Version erst nach mehreren Wochen in Haft erzählte und sein Schweigen mit Scham und Angst begründete. „Wer soll denn jetzt noch beschämt werden? Und das angesichts eines Mordvorwurfs?“, fragte Kellermann. Als unglaubwürdig wertete das Gericht auch K.s Behauptung, ein zweiter Mann habe nach ihm das Geschäft betreten. Eine nähere Beschreibung lieferte K. nicht. Auch sei am Tatort nichts gefunden worden, was auf eine dritte Person hinweisen würde.

Bei der Urteilsfindung hatte das Gericht berücksichtigt, dass K. von einem Gutachter für voll schuldfähig erklärt worden war und keine Anzeichen für eine Perversion zeige. Vermutlich sei ein Streit mit der Ermordeten um seine Schulden eskaliert, so Kellermann. Schließlich sei K. auch später aggressiv aufgetreten und deswegen verurteilt worden. Eine besondere Schwere der Schuld konnte das Gericht nicht erkennen, K. kann nach frühestens 15 Jahren freikommen. Kellermann legte K. nahe, sich mit der Tat auseinanderzusetzen und an seiner Persönlichkeit zu arbeiten. Sein Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen. EIKEN BRUHN