Private dürfen schwarzsehen

KOBLENZ dpa ■ Private Rundfunkveranstalter haben für die Rundfunkgeräte, die sie für ihre redaktionelle Arbeit benötigen, Anspruch auf Gebührenbefreiung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Richter entschieden, dass private Rundfunkveranstalter und Anbieter nicht ihre öffentlich-rechtliche Konkurrenz mitfinanzieren müssen. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines privaten Rundfunkveranstalters aus Rheinhessen statt. Der Kläger hatte vom Südwestrundfunk (SWR) Gebührenbefreiung für mehrere Fernseh- und Videogeräte begehrt.